Wir bieten folgende sozialmedizinischen Leistungen an:

1. Beratung zu verschiedenen Versicherungszweigen

Versorgungsangelegenheiten
Das Landratsamt trifft Entscheidungen über die Höhe des Grades der Behinderung und somit darüber, ob ein Schwerbehindertenausweis oder beispielsweise eine spezielle Parkerlaubnis für Behinderte ausgestellt wird.
Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind und Widerspruch einlegen wollen, ist eine medizinische Beratung manchmal sinnvoll. Dann ist es oft leichter zu ermessen, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat.

Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist zuständig für die Gewährung einer Rente. Mit Änderung des Rentenrechtes sind die Regelungen, welche Renten gewährt werden können, noch unübersichtlicher geworden. Sogenannte Rentenberater geben hier Hilfestellung.
Oftmals sind aber auch medizinische Beratungen sinnvoll, um sich über die Erfolgsaussichten eines Rentenantrages oder eines Widerspruches im Klaren zu sein.

Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung trifft Entscheidungen, die unter anderem Leistungen des Krankengeldes bei Arbeitsunfähigkeit oder die Gewährung von Hilfsmitteln, aber auch von Rehabilitationsmaßnahmen (früher: Kuren) betreffen. Sie bedienen sich dabei oftmals der Beratung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

  • Ist man mit der Entscheidung nicht einverstanden oder kann sie nicht nachvollziehen, reicht oft eine Nachfrage bei der Krankenkasse aus.
  • Manchmal bleiben aber Unklarheiten; dann kann eine ärztliche Beratung sinnvoll sein, um begründete Ansprüche durchzusetzen.

Pflegeversicherung
Die Regelungen des Gesetzgebers zur Pflegeversicherung und insbesondere der Pflegeeinstufung sind für den Laien undurchschaubar. Daher sind Entscheidungen der Pflegekasse oftmals für den Betroffenen nicht nachvollziehbar.
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), welcher seine Empfehlung der Pflegekasse mitteilt. Diese entscheidet dann über die Pflegestufe.
Hier besteht häufig ein Beratungsbedarf für die Betroffenen. Um eine sinnvolle Beratung durchführen zu können, bedarf es dabei sowohl ärztlicher Kenntnisse als auch Einblicke in die Begutachtungsrichtlinien. Entscheidungen werden dann nachvollziehbarer; manchmal kann dann auch ein Widerspruch sinnvoll formuliert werden, ohne dass Widersprüche gestellt werden, die von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg haben.

Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit trifft Entscheidungen, für welche Tätigkeiten der oder die Arbeitslose noch vermittelbar ist. Hierbei wird der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit hinzugezogen.
Entsprechende Fragestellungen der Agentur für Arbeit muss der Hausarzt wahrheitsgemäß beantworten.
Dennoch kann es vorkommen, dass der oder die Arbeitssuchende mit den Entscheidungen nicht einverstanden ist. Auch aus ärztlicher Sicht kann dann eine Beratung sinnvoll sein, um zu erkennen, ob die Entscheidung der Agentur für Arbeit korrekt war oder ein Widerspruch sinnvoll ist.

2. Untersuchungen für Versicherungen

  • Bei Abschluss von Lebensversicherungen:
    In der Regel können alle erforderlichen Untersuchungen (inkl. Belastungs-EKG) in der Praxis durchgeführt werden.
  • Bei Abschluss von privaten Krankenversicherungen oder Krankentagegeldversicherungen:
    Oft reichen Bescheinigungen des Hausarztes aus. Gelegentlich sind Untersuchungen in der Praxis erforderlich.
    Diese Untersuchungen werden von den entsprechenden Versicherungsgesellschaften ihren Kunden manchmal ersetzt, meist müssen sie aber von den Patienten selbst bezahlt werden.

3. Gutachten für Versicherungen

Rentenversicherung:

  • Bei Rehabilitationsanträgen (früher Kur genannt) werden manchmal Gutachten mit Untersuchung erforderlich, gelegentlich reicht auch die Bescheinigung über bisherige Erkrankungen aus.
  • Bei Rentenantragstellung werden manchmal Stellungnahmen des Hausarztes angefordert. Gutachten werden in der Regel von dazu speziell ausgebildeten Gutachtern erstellt. In Einzelfällen kann auch der Hausarzt ein Gutachten erstellen.
  • In der Regel werden alle Bescheinigungen und Gutachten von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.

Private Unfallversicherung:

  • Bleiben nach einem Unfall Folgen zurück, benötigt die Versicherung genaue Angaben darüber. In der Regel reichen Bescheinigungen (Kurz-Gutachten) aus.
  • In Einzelfällen ist eine genaue Untersuchung für ein ausführliches Gutachten erforderlich. Die Versicherungen haben spezielle Vordrucke dafür entwickelt, die der Praxis zur Verfügung stehen.
  • Ob der Patient oder die Versicherung das Gutachten bezahlt, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

4. Jugendschutzuntersuchungen

Wenn Minderjährige eine Ausbildung beginnen, ist eine Untersuchung vorgeschrieben.
Hierbei soll festgestellt werden, ob der oder die Auszubildende den gewünschten Beruf ohne gesundheitliche Schäden ausüben kann.
Die Untersuchung wird in der Regel vom Gewerbeaufsichtsamt gezahlt.

5. Verkehrsmedizinische Untersuchungen

  • Untersuchungen zur Erlangung (oder Wiedererlangung) oder Verlängerung des LKW-Führerscheines
  • Blutuntersuchungen in der Zeit des Führerscheinentzuges (z.B. nach „Alkoholfahrt“)
  • Untersuchungen im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) werden von uns nicht durchgeführt.